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Bauherr

Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben ausführt oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person, als auch eine juristische Person sein. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, der Baudurchführung und der Bauherrenhaftung. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art der Finanzierung und ihre Absicherung.


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