Lexikon

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Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, Bauspareinlagen anzunehmen und Bauspardarlehen zu gewähren, die ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen sind. Rechtsgrundlage der Bauspargeschäfte der Bausparkassen sind das Bausparkassengesetz (=BSpKG) und die Bausparkassenverordnung (=BSpKVO). Es gibt sowohl private Bausparkassen in privatrechtlicher Unternehmensform als auch öffentliche Bausparkassen in öffentlich-rechtlicher Unternehmensform. Die Bausparkassen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (=BaFin) und den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (=KWG).
siehe auch Bausparkassengesetz (=BSpKG), Bausparkassenverordnung (=BSpKVO)
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