Lexikon

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Das Bausparkassengesetz dient vorrangig dem Schutz des Bausparers. Es enthält spezielle Regelungen und Bestimmungen für den Betrieb einer Bausparkasse, u.a. bezüglich der Rechtsform, der Prüfung und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, der zulässigen Geschäftsarten, der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, der Zweckbindung der Bausparmittel auf wohnwirtschaftliche Maßnahmen, der Sicherung der Bauspardarlehen, etc. Ergänzend dazu, dient die Bausparkassenverordnung (=BSpKVO) der Sicherung, der den Bausparkassen anvertrauten Vermögenswerte.
siehe auch Bausparkassengesetz (=BSpKG), Bausparkassenverordnung (=BSpKVO)
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