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Bereitstellungszinsen

Kreditinstitute berechnen dem Darlehensnehmer Bereitstellungszinsen, wenn das vom Kreditgeber bereitgestellte Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Die Berechnung der Bereitstellungszinsen erfolgt meistens nach drei Monaten ab Darlehenszusage, eine längere Zeitspanne kann ggf. mit dem Kreditinstitut verhandelt werden. Bereitstellungszinsen fallen in der Regel in Höhe von bis zu 3 % p.a. bzw. 0,25%.p.M auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag an.


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