Lexikon

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Jedes kreditgebende Institut prüft aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Bonität (= lat. Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit) des Kunden, d. h. ist der Kunde finanziell in der Lage, nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften, die laufenden Kreditkosten (Belastung) zu bezahlen. Des weiteren wird überprüft, ob das bisherige Verhalten des Kunden Gewähr dafür bietet, dass er bereits eingegangenen Verpflichtungen pünktlich nachkommt. Zu diesem Zweck werden oftmals vom kreditgebenden Institut Informationen bei den verschiedenen Anbietern von Auskünften (z.B. Schufa) eingeholt. Die Bonitätsprüfung ist auch im Interesse des Kunden zu sehen, da sie diesen vor einer möglichen übermäßigen Verschuldung schützen soll.
siehe Kreditwürdigkeit
Bereitstellungszinsen
Bewertungszahl
Bewirtschaftungskosten
Bonitätsprüfung
Brief- und Buchrechte
Briefgrundschuld
Briefhypothek
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