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Grundpfandrechte können Brief- oder Buchrechte sein. Bei einem Briefrecht wird über die Hypothek bzw. Grundschuld zusätzlich zur Grundbucheintragung ein Hypothekenbrief bzw. Grundschuldbrief ausgestellt. Briefrechte werden vom Grundpfandgläubiger erst mit der Übernahme des Hypothekenbriefes bzw. Grundschuldbriefes erworben. Brief- und Buchrechte |
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