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Briefgrundschuld

Eine Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen und bei der zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die Übertragung der Briefgrundschuld erfolgt durch

  • die schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und der Übergabe des Grundschuldbriefes oder
  • durch die mündliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und der Übergabe des Grundschuldbriefes sowie zusätzlich durch Eintragung der Abtretung in das Grundbuch.


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