Lexikon

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Eine Briefhypothek ist eine Hypothek, die im Grundbuch eingetragen und bei der zusätzlich vom Grundbuchamt ein Hypothekenbrief erteilt wird. Der Hypothekenbrief muss entsprechend der Vorgaben der Gundbuchordnung (=GBO) die Bezeichnung Hypothekenbrief enthalten, den Geldbetrag der Hypothek, und das belastete Grundstück bezeichnen sowie mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen sein ( GBO § 56). Die Übertragung der Briefhypothek erfolgt durch
- die schriftliche Abtretung der Forderung und durch die Übergabe des Hypothekenbriefes oder
- durch die mündliche Abtretung der Forderung und die Übergabe des Hypothekenbriefes sowie zusätzlich durch Eintragung der Abtretung in das Grundbuch.
Bonitätsprüfung
Brief- und Buchrechte
Briefgrundschuld
Briefhypothek
Buchgrundschuld
Buchhypothek
Bürgschaft
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