Lexikon

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Der Begriff Damnum ( lat. Verlust, Einbuße) wird meistens mit dem Begriff Disagio (Abgeld) gleichgesetzt.
Mit Damnum oder auch Disagio wird der Abschlag vom Nennbetrag eines Realkredites bezeichnet (Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung). Bsp.: 100.000 Euro Darlehen, 4 % Disagio (= 4000 Euro), Auszahlungssumme 96.000 Euro.
Die Vereinbarung eines Damnums bewirkt, dass über die Darlehenslaufzeit ein geringerer Nominalzins gezahlt werden kann, dagegen fällt der Effektivzins oft höher aus als der bei einem Kredit ohne Damnum . Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Damnum steuerlich abgesetzt werden, z. b. beim Erwerb einer Immobilie, die vermietet werden soll. Allerdings empfiehlt es sich zu prüfen, ob fallbezogen wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht.
Damnum
Darlehen
Darlehen gegen Negativerklärung
Darlehen mit variablen Zinssatz
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