Lexikon

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Der Begriff Darlehen bezeichnet die Übertragung eines Geldbetrages durch den Darlehensgeber in der vereinbarten Höhe in das Vermögen des Darlehensnehmers. Der Darlehensnehmer erwirbt Eigentum an der Darlehenssumme und verpflichtet sich damit, den geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das Darlehen zurückzuerstatten. Die Rückzahlung des Darlehens an den Darlehensgeber erfolgt nach Kündigung oder zu einem im Darlehensvertrag vereinbarten Termin.
Damnum
Darlehen
Darlehen gegen Negativerklärung
Darlehen mit variablen Zinssatz
Darlehensablösung
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