![]() |
|
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten, siehe auch (BGB § 488). Der Darlehensvertrag kommt durch zwei gegeneinander gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme des Vertrages) zustande. Das Zustandekommen des Darlehensvertrages im einzelnen:
Der Darlehensvertrag wird schriftlich festgehalten und enthält in der Regel Vereinbarungen über:
Darlehensvertrag |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||