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Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten, siehe auch (BGB § 488). Der Darlehensvertrag kommt durch zwei gegeneinander gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme des Vertrages) zustande.

Das Zustandekommen des Darlehensvertrages im einzelnen:

  • Darlehensanfrage und stellen eines Darlehensantrages durch den Kunden (Darlehensnehmer)
  • Prüfung des Antrages durch das Kreditinstitut ,Beratung und mündliche Verhandlungen mit dem Kreditinstitut und dem Kunden(z. B. Darlehenshöhe, Konditionen, usw.)
  • Bonitätsprüfung durch das Kreditinstitut
  • Kreditzusage durch das Kreditinstitut nach positiver Bonitätsprüfung, die Kreditzusage ist die Annahme des Kreditantrages mit den vereinbarten Änderungen und stellt rechtlich gesehen einen neuen Antrag dar (1. Willenserklärung)
  • Annahme der Darlehenszusage durch den Darlehensnehmer (2. Willenserklärung), Zustandekommen des Darlehensvertrages

Der Darlehensvertrag wird schriftlich festgehalten und enthält in der Regel Vereinbarungen über:


Baufinanzierung

Darlehenshöhe

Darlehenskonto

Darlehensphase

Darlehensvertrag

Darlehenszusage

Dauernutzungsrecht

Dauerwohnrecht