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Dingliche Lasten sind im Grundbuch in Abteilung 2 eingetragene Auflagen, welche die Nutzung eines Grundstücks beeinträchtigen und die deshalb bei der Beleihungsprüfung speziell zu berücksichtigen sind. Mögliche Belastungen des Grundstücks sind Dienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufsrechte und Erbbaurechte. Dingliche Lasten |
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