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Darlehen gegen Negativerklärung

Darlehen mit Negativerklärung sind Bauspardarlehen mit einer geringen Darlehenshöhe, in der Regel von bis zu 15.000 Euro, bei denen statt der grundbuchrechtlichen Sicherung eine Negativerklärung (Negativklausel) erforderlich ist. Mit der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehnsnehmer bis zur Tilgung des Darlehens keinerlei Verbindlichkeiten einzugehen, die vorrangig abgesichert werden. Vorteil dieser Verfahrensweise ist eine kostengünstige und vereinfachte Abwicklung. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.


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