Lexikon

|
Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr neu gewährt.
Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung für den Erwerb oder die Errichtung von eigengenutzten Immobilien. Die gesetzliche Grundlage bildet das Eigenheimzulagengesetz (=EigZulG). Die Eigenheimzulage besteht aus einem Fördergrundbetrag und der Kinderzulage (gilt für jedes Kind, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird). Die Förderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen (70.000 Euro Ledige, 140.000 Euro Verheirate) gebunden und wird für die Dauer von 8 Jahren gewährt. Der Begünstigungszeitraum beginnt mit dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung.
Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt über das jeweils zuständige Finanzamt, erstmalig innerhalb weniger Wochen nach Antragsbewilligung und anschließend jeweils zum 15. März. eines Jahres.
effektiver Jahreszins
Effektivzins p.a.
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenleistung
Eigennutzung
|