Partnerseiten
Impressum
Kontakt
AGB

Lexikon

ABCDEFGHIJK
LMNOPQRSTUVWXYZ

E



Eigentümerhypothek

Eine Eigentümerhypothek entsteht, wenn die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist,

  • noch nicht entstanden ist (z. b. eine im Grundbuch eingetragene Buchhypothek vor der Darlehensauszahlung) oder
  • bereits erloschen ist (z. b. eine im Grundbuch eingetragene Buchhypothek nach der Darlehensrückzahlung).
In beiden Fällen wird die Hypothek gemäß BGB § 1177 in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt, da die Forderung, für welche die Hyothek bestellt ist, nicht mehr besteht bzw. erloschen ist.


Baufinanzierung

Eigenleistung

Eigennutzung

Eigentümergrundschuld

Eigentümerhypothek

Eigentum

Eigentumswohnung

Einheitswert