Lexikon

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Eine Eigentümerhypothek entsteht, wenn die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist,
- noch nicht entstanden ist (z. b. eine im Grundbuch eingetragene Buchhypothek vor der Darlehensauszahlung) oder
- bereits erloschen ist (z. b. eine im Grundbuch eingetragene Buchhypothek nach der Darlehensrückzahlung).
In beiden Fällen wird die Hypothek gemäß BGB § 1177 in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt, da die Forderung, für welche die Hyothek bestellt ist, nicht mehr besteht bzw. erloschen ist.
Eigenleistung
Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentümerhypothek
Eigentum
Eigentumswohnung
Einheitswert
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