Lexikon

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Wohnungseigentum ist das Sondereigentum (Einzeleigentum) an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (=Gemeinschaftseigentum), zu dem es gehört. Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz (=WEG) sind das Grundstück sowie die Einrichtungen, Anlagen und Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind Bestandteil des Wohnungseigentums. (WEG § 1 ff)
Eigentümergrundschuld
Eigentümerhypothek
Eigentum
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einkommen
Einkommen (zu versteuerndes)
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