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Einheitswert

Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude zur Bemessung der Grundsteuer. Seit 1997 werden Einheitswerte nicht mehr festgesetzt, da seit diesem Zeitpunkt die Erhebung der Erbschafts- und Grunderwerbsteuer auf Basis von Grundbesitzwerten erfolgt.


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