Lexikon

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Basis des zu versteuernden Einkommens ist die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (=EStG).
Der Einkommensteuer (EST) unterliegen :
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG,
Die Summe aus den sieben Einkunftsarten abzüglich des Altersentlastungsbetrages entspricht dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
Einkommen
Einkommen (zu versteuerndes)
Einkommensnachweise
Einkünfte
Einliegerwohnung
Elektronisches Grundbuch
endfälliges Darlehen
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