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Einkünfte

Basis des zu versteuernden Einkommens ist die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (=EStG). Der Einkommensteuer (EST) unterliegen :

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG,
Die Summe aus den sieben Einkunftsarten abzüglich des Altersentlastungsbetrages entspricht dem Gesamtbetrag der Einkünfte.


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