Lexikon

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Mittlerweile werden sehr viele Grundbücher bereits auf ein elektronisches Verfahren umgestellt (elektronisches Grundbuch). Es ermöglicht eine papierlose Führung von Grundbüchern und die sofortige Überprüfung der vorhandenen Eintragungen. Von Vorteil bei diesem Verfahren ist, das die Grundbuchämter zu jeder Zeit Zugriff auf alle Grundbuchdaten haben und Anträge computerunterstützt schneller bearbeitet werden können. Des weiteren können Kommunen, Behörden und externe Stellen (z.B. Kreditinstitute, Notare) Daten per Fernabfrage abrufen und so schneller an die benötigten Grundbuchdaten gelangen.
Ausschließlich die elektronisch gespeicherten Daten gelten als Originale des Grundbuchs. Abschriften und beglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch werden als „Ausdrucke“ oder „beglaubigte Ausdrucke“ bezeichnet. Ausdrucke, die mit dem eigenen PC angefertigt werden, haben lediglich Informationscharakter.
Einkommensnachweise
Einkünfte
Einliegerwohnung
Elektronisches Grundbuch
endfälliges Darlehen
Erbbaurecht
Erschließung
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