Lexikon

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Als Erschließung bezeichnet man alle Maßnahmen, die zur Baureifmachung eines Grundstücks erforderlich sind und die sich außerhalb des Grundstücks befinden. Dazu gehören z.B. Wasser und Energieversorgung, Straßen - und Kanalbau, Telekommunikation, etc. Für die Durchführung dieser kostenpflichtigen Maßnahmen sind die Gemeinden und Versorgungsträger zuständig.
siehe auch Erschließungskosten
Elektronisches Grundbuch
endfälliges Darlehen
Erbbaurecht
Erschließung
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
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