Partnerseiten
Impressum
Kontakt
AGB

Lexikon

ABCDEFGHIJK
LMNOPQRSTUVWXYZ

E



Erschließung

Als Erschließung bezeichnet man alle Maßnahmen, die zur Baureifmachung eines Grundstücks erforderlich sind und die sich außerhalb des Grundstücks befinden. Dazu gehören z.B. Wasser und Energieversorgung, Straßen - und Kanalbau, Telekommunikation, etc. Für die Durchführung dieser kostenpflichtigen Maßnahmen sind die Gemeinden und Versorgungsträger zuständig.

siehe auch Erschließungskosten


Baufinanzierung

Elektronisches Grundbuch

endfälliges Darlehen

Erbbaurecht

Erschließung

Erschließungskosten

Ertragswert

Erwerbskosten