Lexikon

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Erschließungskosten sind alle Kosten, die für den Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz entstehen. Dazu zählen u.a. die Kosten für den Anschluss an die Wasserversorgung, Kanalisation, Energieversorgung (Strom, Gas). Für die Durchführung der Maßnahmen sind die Gemeinden und Versorgungsträger zuständig. Allerdings wird der Grundstückseigentümer nach der kommunalen Gebührenordnung an den Kosten beteiligt, in der Regel trägt er ca. 90 % der von der Gemeinde aufgewendeten Kosten. Die Erschließungskosten können u.a. auch anteilig Kosten für den Straßenbau und die Schaffung öffentlicher Kinderspielplätze enthalten. Sie gehören zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks.
endfälliges Darlehen
Erbbaurecht
Erschließung
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
Exposé
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