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Das zu versteuernde Einkommen ist nach EStG das Einkommen abzüglich der Freibeträge und sonstiger vom Einkommen abziehbarer Beträge. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (EST) ist nur das zu versteuernde Einkommen. Einkommen (zu versteuerndes) |
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