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Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid ist ein Bescheid des Finanzamtes, in dem die Höhe der Eigenheimförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG § 11) festgelegt wird. Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt über das jeweils zuständige Finanzamt, erstmalig innerhalb weniger Wochen nach Antragsbewilligung und anschließend jeweils zum 15. März. eines Jahres.


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