|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Festsetzungsbescheid ist ein Bescheid des Finanzamtes, in dem die Höhe der Eigenheimförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG § 11) festgelegt wird. Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt über das jeweils zuständige Finanzamt, erstmalig innerhalb weniger Wochen nach Antragsbewilligung und anschließend jeweils zum 15. März. eines Jahres. Festsetzungsbescheid |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||