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Das Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit der Katasterführung. Jedem Flurstück wird eine Flurstücknummer zugewiesen. Ein Flurstück darf nicht Flächen aus verschiedenen Grundstücken umfassen, jedoch kann ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstück(en) bestehen. Flurstück Förderung des Wohnungsbaus (öffentliche Förderung) |
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