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Förderung des Wohnungsbaus (öffentliche Förderung)

Der Staat fördert außer durch steuerliche Maßnahmen den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen (=Aufwendungsdarlehen), Zuschüsse (=Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und zusätzliche Auflagen gebunden. Auskunft erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.

siehe auch Wohnungsbau-Prämie


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