Lexikon

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Der Staat fördert außer durch steuerliche Maßnahmen den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen (=Aufwendungsdarlehen), Zuschüsse (=Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und zusätzliche Auflagen gebunden. Auskunft erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.
siehe auch Wohnungsbau-Prämie
Flur
Flurkarte
Flurstück
Förderung des Wohnungsbaus (öffentliche Förderung)
Förderzeitraum (Eigenheimzulage)
Forward Darlehen
Freistellungserklärung
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