|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bei dem Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank meist durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen bereits in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer oftmals schon vor der Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Die Makler- und Bauträgerverordnung (=MaBV) verpflichtet den Bauträger jedoch, Teilzahlungen nur dann entgegenzunehmen, wenn durch eine Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers garantiert ist, dass die gekaufte Eigentumswohnung nach Begleichung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung freigestellt wird. Einige Banken zahlen zugesagte Darlehen erst nach Löschung der Globalgrundschuld aus, sodass für diese Fälle eine Zwischenfinanzierung notwendig werden kann. Förderung des Wohnungsbaus (öffentliche Förderung) Förderzeitraum (Eigenheimzulage) Freistellungserklärung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||