Lexikon

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Gleitzinsdarlehen sind Darlehen mit einem variablen Zinssatz (veränderliche Zinskonditionen) über die gesamte Darlehenslaufzeit. Im Darlehensvertrag wird eine Zinsgleitklausel bzw. Zinsanpassungsklausel vereinbart, die den Darlehensgeber zu jeder Zeit berechtigt, den Zinssatz des Darlehens an das aktuelle Zinsniveau am Kapitalmarkt anzupassen, d.h. der Nominalzinssatz für das Darlehen kann jederzeit gesenkt bzw. erhöht werden.
Im Gegensatz dazu steht ein Darlehen mit einer Zinsfestschreibung über die gesamte Darlehenlaufzeit (Festzinsdarlehen).
gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbedarlehen
gewöhnliche Bürgschaft
Gleitzinsdarlehen
Grenzattest
Grenzbescheinigung
Grundbesitzwert
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