Lexikon

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Beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks wird einmalig die Grunderwerbsteuer fällig. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Gegenleistung (=Gesamtkaufpreis). Ist eine Gegenleistung nicht vorhanden oder kann diese nicht ermittelt werden, so ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer der sogenannte Grundbesitzwert. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Ertragswert einer Immobilie, in Ausnahmefällen auch nach dem Sachwert.
Gleitzinsdarlehen
Grenzattest
Grenzbescheinigung
Grundbesitzwert
Grundbuch
Grundbuch (Abteilung 1/ Eigentumsverhältnisse )
Grundbuch (Abteilung 2/ Lasten und Beschränkungen )
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