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Grundbuch (Abteilung 2/ Lasten und Beschränkungen )

In Abteilung 2 des Grundbuches werden Lasten und Beschränkungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte eingetragen. Zu den möglichen Belastungen eines Grundstücks gehören Dienstbarkeiten, Erbbaurechte, Reallasten und Vorkaufsrechte. Mögliche Beschränkungen des Grundstücks sind Verfügungsbeschränkungen des Eigentümers, die eine Belastung oder einen Verkauf des Grundstücks verhindern sollen. (z.B. Vermerk über Nacherbschaft, Vermerk über die Anordnung der Nachlassverwaltung). In Abteilung 2 wird auch die Auflassungsvormerkung eingetragen, die in Grundstückskaufverträgen zugunsten des Käufers vereinbart wird. Im weiteren werden in dieser Abteilung auch Veränderungen und Löschungen der eingetragenen Lasten und Beschränkungen vermerkt.


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