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In Abteilung 3 des Grundbuches werden die Grundpfandrechte erfasst (z.B. Grundschuld, Hypothek). Die Eintragung eines Grundpfandrechtes erfolgt unter Angabe des Geldbetrages des Grundpfandrechtes, der Art und Verzinsung des Grundpfandrechtes und des Begünstigten. Im weiteren werden in dieser Abteilung auch Veränderungen und Löschungen der Grundpfandrechte vermerkt. Grundbuch (Abteilung 1/ Eigentumsverhältnisse ) Grundbuch (Abteilung 2/ Lasten und Beschränkungen ) Grundbuch (Abteilung 3/Grundpfandrechte ) |
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