Partnerseiten
Impressum
Kontakt
AGB

Lexikon

ABCDEFGHIJK
LMNOPQRSTUVWXYZ

G



Grundbuchakte

Zusätzlich zum Grundbuchblatt wird für jedes Grundstück eine sogenannte Grundakte angelegt. Diese enthält die Urkunden und Gerichtsprotokolle, die zu den jeweiligen Grundbucheintragungen geführt haben, sowie das Handblatt. Das Handblatt ist eine genaue, fortlaufend vervollständigte Abschrift des Grundbuchblattes.


Baufinanzierung

Grundbuch (Abteilung 1/ Eigentumsverhältnisse )

Grundbuch (Abteilung 2/ Lasten und Beschränkungen )

Grundbuch (Abteilung 3/Grundpfandrechte )

Grundbuchakte

Grundbuchamt

Grundbuchauszug

Grundbuchbestellung