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Zusätzlich zum Grundbuchblatt wird für jedes Grundstück eine sogenannte Grundakte angelegt. Diese enthält die Urkunden und Gerichtsprotokolle, die zu den jeweiligen Grundbucheintragungen geführt haben, sowie das Handblatt. Das Handblatt ist eine genaue, fortlaufend vervollständigte Abschrift des Grundbuchblattes. Grundbuch (Abteilung 1/ Eigentumsverhältnisse ) Grundbuch (Abteilung 2/ Lasten und Beschränkungen ) Grundbuch (Abteilung 3/Grundpfandrechte ) Grundbuchakte |
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