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Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Die Hauptaufgabe des Grundbuchamtes liegt in der Führung der Grundbücher und der Grundakten für alle im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke. Grundbuch (Abteilung 2/ Lasten und Beschränkungen ) Grundbuch (Abteilung 3/Grundpfandrechte ) Grundbuchamt |
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