Lexikon
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Da das Grundbuch ein öffentliches Register ist, kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, Einsicht in das Grundbuch und in die Urkunden nehmen, auf die sich die Grundbucheintragungen beziehen und er kann eine beglaubigte Abschrift verlangen. Der Grundbuchauszug ist somit eine beglaubigte Abschrift (Kopie) aller zu einem einzelnen Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen.
Grundbuch (Abteilung 3/Grundpfandrechte )
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Grundbuchauszug
Grundbuchbestellung
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Grundbucheintragungen (Löschung)
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