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Für jedes Grundstück wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt, dass mit einer laufenden Nummer versehen ist. Im Sinne des BGB ist das Grundbuchblatt das eigentliche Grundbuch des einzelnen Grundstücks. Jedes Grundbuchblatt teilt sich in 3 Bereiche auf, diese sind: siehe auch Grundbuch Grundbuchblatt Grundbucheintragungen (Löschung) |
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