Lexikon
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Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks fällig und ist an das für die Besteuerung zuständige Finanzamt zu entrichten. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Gegenleistung (=Kaufpreis des Grundstücks einschließlich der darauf errichteten Gebäude). Der Steuersatz beträgt zur Zeit einheitlich 3,5 % auf den Gesamtkaufpreis. Eine Ausnahme ist Berlin mit 4,5%.
Grundbucheintragungen (Verfahren)
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