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Grundschuldzins

Grundschulden werden in der Regel in Höhe des Darlehens in das Grundbuch eingetragen. Um jedoch eine höhere Forderung mit abzusichern, z.B. wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird und mit den Zinszahlungen in Rückstand gerät, kann die Bank neben dem Grundschuldnominalbetrag die Eintragung eines Grundschuldzinses verlangen. Dieser erhöht den Gesamtbetrag, den die Bank im Falle einer Zwangsvollstreckung erhält, über den reinen Darlehensbetrag hinaus.


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