Lexikon

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Eine Sonderform der Sicherungshypothek ist die Höchstbetraghypothek auch Maximalhypothek genannt. Das belastete Grundstück haftet nur bis zu dem im Grundbuch eingetragenen Höchstbetrag, in den die Zinsen eingerechnet werden (begrenzte dingliche Haftung). Die Feststellung der Forderung bleibt vorbehalten (durch Einigung zwischen Hypothekenbesteller und Gläubiger oder per Urteil). Bei der Rückzahlung der Forderung entsteht eine Eigentümergrundschuld, die aber bei einer neu entstehenden Forderung als Hypothek wiederauflebt.
siehe BGB § 1190
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