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Hypothekenbanken

Nach dem HypBankG sind Hypothekenbanken privatrechtliche Kreditinstitute (Realkreditinstitute), deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist,

  • inländische Grundstücke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben,
  • Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt zu gewähren (Kommunaldarlehen) und auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen (Kommunalschuldverschreibungen) auszugeben.

Der Hauptgeschäftsbereich der Hypothekenbanken ist die Gewährung von mittel- und langfristigen, grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen, die durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen refinanziert werden. Hypothekenbanken unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen (HypBankG) und stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

siehe auch Pfandbriefgesetz (=PfandBG)


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