|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Nach dem HypBankG sind Hypothekenbanken privatrechtliche Kreditinstitute (Realkreditinstitute), deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist,
Der Hauptgeschäftsbereich der Hypothekenbanken ist die Gewährung von mittel- und langfristigen, grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen, die durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen refinanziert werden. Hypothekenbanken unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen (HypBankG) und stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). siehe auch Pfandbriefgesetz (=PfandBG) Hypothekenbanken |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||