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Für eine Briefhypothek wird zusätzlich zur Grundbucheintragung ein Hypothekenbrief ausgestellt. Der Hypothekenbrief wird vom Grundbuchamt erteilt und muss entsprechend der Vorgaben der Gundbuchordnung (=GBO) die Bezeichnung Hypothekenbrief enthalten, den Geldbetrag der Hypothek, und das belastete Grundstück bezeichnen sowie mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen sein. Hypothekenbrief |
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