Lexikon

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Bei Pfandbriefen müssen alle Hypotheken, Grundschulden und sonstigen Deckungswerte einzeln in einem sogenannten Hypothekenregister eingetragen werden. Bei privaten Hypothekenbanken hat ein von der BaFin bestellter Treuhänder darüber zu wachen, dass alle Deckungswerte eingetragen sind und dass zu jeder Zeit die vorgeschriebene Deckung vorhanden ist. An die Stelle des Hypothekenregisters tritt bei Kommunalobligationen ein Deckungsregister.
Hypothekenbanken
Hypothekenbrief
Hypothekendarlehen
Hypothekenregister
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