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Juristische Personen

Zu den Juristische Personen des privaten Rechts zählen:

  • Rechtsfähige Vereine
  • Stiftungen des privaten Rechts
  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
Juristische Personen des privaten Rechts verfolgen private Ziele. Entstehung und Verfassung sind im privaten Recht geregelt.

Zu den Juristische Personen des öffentlichen Rechts zählen:

  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Entstehung und Verfassung sind im öffentlichen Recht geregelt.


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Juristische Personen