Lexikon

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Zu den Juristische Personen des privaten Rechts zählen:
- Rechtsfähige Vereine
- Stiftungen des privaten Rechts
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
Juristische Personen des privaten Rechts verfolgen private Ziele. Entstehung und Verfassung sind im privaten Recht geregelt.
Zu den Juristische Personen des öffentlichen Rechts zählen:
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Entstehung und Verfassung sind im öffentlichen Recht geregelt.
Immobilienanlagen
Immobilienmakler
Instandhaltungskosten
Juristische Personen
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