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Katasteramt

Das Katasteramt oder Liegenschaftsamt führt neben den Gemarkungs- und Flurkarten das Liegenschaftsbuch und das Gebäudebuch. Im Liegenschaftsbuch werden die Flurstücke eines Eigentümers innerhalb einer Gemeinde zusammengefasst. Im Gebäudebuch werden alle bebauten Grundstücke ausgewiesen. Das Katasteramt hat somit u.a. die behördliche Aufgabe das Grundstückskataster aufzubauen, zu führen und aktuell zu halten (z.B. Vermessung von Grundstücken, Erstellung von Kartenmaterial, Führung und Aktualisierung der Verzeichnisse, usw.). Katastervermessungen dürfen nur durch das zuständige Liegenschaftsamt und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ausgeführt werden. Die für die Baufinanzierung erforderlichen Katasterpapiere können beim zuständigen Katasteramt gegen Gebühr ausgestellt werden.


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