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Kinderzulage

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung für den Erwerb oder die Errichtung von eigengenutztem Immobilien. Die Eigenheimzulage besteht aus einem Fördergrundbetrag und der Kinderzulage. Für jedes Kind, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird, erhält der Steuerpflichtige pro Jahr 800 Euro. Für Kinder, die während des Förderzeitraums (8 Jahre ab dem Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung ) geboren werden, kann ab dem Geburtsjahr des Kindes die Kinderzulage für die noch verbleibenden Jahre beantragt werden.


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