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Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Kreditvertrag rechtswirksam abzuschließen. Kreditfähig sind:

  • natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind. (Vollendung des 18. Lebensjahr)
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
Die Kreditfähigkeit ist durch Vorlage einer Legitimation (z.B. gültiger Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen.


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