Lexikon

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Die Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Kreditvertrag rechtswirksam abzuschließen.
Kreditfähig sind:
- natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind. (Vollendung des 18. Lebensjahr)
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juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
Die Kreditfähigkeit ist durch Vorlage einer Legitimation (z.B. gültiger Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen.
Kommunalobligationen
Konditionen
Konditionenanpassung
Kreditfähigkeit
Kreditrestschuldversicherung
Kreditsicherheiten
Kreditwürdigkeit
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