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Kreditwürdigkeit

Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites sind die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit des Kunden. Die persönliche Kreditwürdigkeit des Kunden ist gegeben, wenn dieser persönliche Eigenschaften besitzt (z.B. Zuverlässigkeit, einwandfreier Ruf) ,die darauf schließen lassen, dass er den Willen zur Kreditrückzahlung hat.

Der Kunde sollte vor allem in der Lage sein, seine finanziellen Möglichkeiten selbst realistisch einzuschätzen und genau zu prüfen, ob er die finanziellen Verpflichtungen, die er mit einem Kreditvertrag eingeht, erfüllen kann. Die materielle Kreditwürdigkeit des Kunden ist gegeben, wenn dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zeigen, dass er in der Lage ist, den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Zur Prüfung der materiellen Kreditwürdigkeit können verschiedene Unterlagen herangezogen werden, diese sind u.a.

  • Einkommensnachweise, Steuerbescheide
  • SCHUFA-Auskunft
  • Selbstauskunft des Kunden
  • Auskünfte der Kontoführung, sofern er bereits Kunde des Kreditinstituts ist. z.B. Umsatzabwicklung, Abwicklung früherer Kredite
  • Arbeitsverträge
  • Grundbuchauszüge

siehe auch Bonitätsprüfung


Baufinanzierung

Kreditfähigkeit

Kreditrestschuldversicherung

Kreditsicherheiten

Kreditwürdigkeit

Kündigung (Darlehen, Kredit)