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Landesfördermittel für den Erwerb von Wohnungseigentum

Auch die Bundesländer, Gemeinden und Gemeindeverbände stellen unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere einkommensschwächeren und kinderreichen Familien, Fördermittel für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung (z.B. Förderdarlehen, Ergänzungsdarlehen). Die Art und Höhe der Fördermittel fällt jedoch je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus (Fördermittel sind von der jeweiligen finanziellen Situation des Bundeslandes abhängig) und ist an bestimmte Bedingungen und Einkommensgrenzen gebunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Fördergelder besteht grundsätzlich nicht. Die Fördermittel müssen direkt bei der zuständigen Behörde beantragt werden und die Antragsstellung ist oftmals mit einem hohem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.


Baufinanzierung

Landesfördermittel für den Erwerb von Wohnungseigentum

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