Lexikon

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Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags. Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Mäklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Die Höhe der Provision kann regional unterschiedlich sein und wird nicht nach dem Aufwand bemessen, sondern in der Regel nach einem Prozentsatz des Objektpreises, bei Miet- und Pachtverträgen als Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder Nettopacht.
siehe auch BGB § 652
Maklerprovision
Maximalhypothek
Miete
Mitbürgschaft
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