Ein Schuldner, der mit einem anderen Schuldner gemeinschaftlich für ein Darlehen haftet, wird als Mitschuldner bezeichnet. Oft ist dies der Ehegatte bzw. Lebensgefährte eines Darlehensnehmers.
Siehe Gesamtschuldner
Miete
Mitbürgschaft
Miteigentum nach Bruchteilen
Mitschuldner
Modernisierung
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Muskelhypothek