Partnerseiten
Impressum
Kontakt
AGB

Lexikon

ABCDEFGHIJK
LMNOPQRSTUVWXYZ

M



Mitschuldner

Ein Schuldner, der mit einem anderen Schuldner gemeinschaftlich für ein Darlehen haftet, wird als Mitschuldner bezeichnet. Oft ist dies der Ehegatte bzw. Lebensgefährte eines Darlehensnehmers.

Siehe Gesamtschuldner


Baufinanzierung

Miete

Mitbürgschaft

Miteigentum nach Bruchteilen

Mitschuldner

Modernisierung

Monatliche Gesamtausgaben

Muskelhypothek