|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Unter Nachrang versteht man eine Rangstelle im Grundbuch nach einer bereits bestehenden Voreintragung. Je höher ein Recht im Rang steht, desto höher ist der Wert des Rechtes. Bei einer Zwangsvollstreckung beispielsweise muss grundsätzlich das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang in voller Höhe befriedigt werden. Nachrang |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||