Lexikon

|
Unter Nachrangfinanzierung versteht man ein Darlehen, welches zur Absicherung nicht an erster Stelle im Grundbuch steht, sondern im Rang nach bereits bestehenden Rechten. Da beispielsweise im Rahmen einer Zwangsvollstreckung grundsätzlich immer das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang befriedigt wird, stellen nachrangige Sicherheiten immer ein höheres Sicherungsrisiko da. Daher werden Nachrangfinanzierungen (Finanzierungsteil der oberhalb des erststelligen Beleihungsraumes liegt) in der Regel zu teureren Konditionen angeboten als erststellige Finanzierungen.
Nachbürgschaft
Nachfinanzierung
Nachrang
Nachrangfinanzierung
Nebenkosten (Erwerb einer Immobilie)
Nebenleistungen (Darlehen)
Negativbescheinigung
|